13. Evidenzstellentreffen der Verwaltungsgerichte 2026
Rechtssätze – Daten für KI
Das jährliche von der BFG-Evidenzstellenleiterin Prof.in Dr.in Angela Stöger-Frank organisierte Treffen fand diesmal auf Einladung des Präsidenten des Bunderates im Parlament statt. Bereits in seiner Begrüßung betonte der Bundesratspräsident Markus Stotter die hohe Aktualität des Programms und unterstrich die zentrale Bedeutung der Evidenzstellen für die Qualität der Daten sowie der Rechtssätze für die Sichtbarkeit der Rechtsprechung.
Neben den Höchstgerichten (VfGH, VwGH und OGH) nahmen alle Landesverwaltungsgerichte, das Verwaltungsgericht Wien sowie das Bundesverwaltungsgericht, das Bundesfinanzgericht und die Datenschutzbehörde teil.
In den Fachvorträgen wurde zunächst von Mag. Ulrich Jedliczka, LL.M. die Entwicklung der Verwaltungsgerichtsbarkeit nachgezeichnet und deren Bedeutung für Entpolitisierung, Effizienz und Rechtsfrieden hervorgehoben. Außerdem wies er darauf hin, dass neben Rechtssätzen auch Volltexte veröffentlicht werden müssen und dass das Rechtsinformationssystem (RIS) weiter verbessert werden sollte. Weitere Verbesserungen sieht er im Verfahrensrecht zur Verfahrensbeschleunigung.
Univ.-Ass. Dr. Julius Schumann setzte mit seinem Vortrag fort, wie Rechtssätze als Kommunikationsinstrument eines Gerichtes zur Transparenz und Rechtseinheit beitragen. Bei der Formulierung ist die Balance zwischen Abstraktion und Konkretheit wichtig. Zur KI bemerkte er treffend: Sie kann beim Archivieren helfen, aber sie kann den Menschen als Autorin oder Autor nicht ersetzen, denn nur diese bestimmen den inhaltlichen Wert der Rechtssätze.
Besonders deutlich zeigte DI Christian Sageder den Zusammenhang zwischen strukturierten Urteilsdaten und juristischer KI, denn deren Qualität entsteht nicht erst beim Algorithmus, sondern bereits bei der Datenerfassung an der Quelle – den Evidenzstellen. KI-Systeme arbeiten nicht mit bloßen Dokumenten, sondern mit aufbereiteten Daten. Unklare Gliederung, uneinheitliche Metadaten oder zu starke Anonymisierung verschlechtern die Ergebnisqualität erheblich.
Am Nachmittag wurde der Vergleich zwischen klassischer Recherche und KI-Dialog thematisiert. Ao.Univ.Prof. Dr. Dietmar Jahnel erklärte u.a. anhand von RIDA, dass KI-gestützte Systeme nur dann verlässliche Ergebnisse liefern, wenn sie auf Dokumentenbasis und mit Quellen arbeiten. Die LLMs (Large Language Models) erzeugen Texte auf Basis von Mustern und Wahrscheinlichkeiten. Reine Sprachmodelle können zu ungenauen oder erfundenen (halluzinierten) Angaben führen.
Im Abschlussvortrag gab Prof.in Dr.in Angela Stöger-Frank einen Überblick von 1985 bis 2025 über die Entwicklung juristischer Datenbanken der Verlage Manz, Lexis und Linde sowie dem RIS beim BKA und der Findok beim BMF. Sie zeigte, wie stark mittlerweile KI Recherche, Entscheidungsentwürfe, Zusammenfassungen und Anonymisierung von Entscheidungen (zB von BALO.AI) prägt. Zugleich unterstrich sie, dass menschliche Kontrolle – vor allem durch Richterinnen und Richter – unverzichtbar bleibt, damit Verständlichkeit und juristische Nuancen erhalten bleiben.
Zum Schluss stand fest: Gut strukturierte Texte, klare Metadaten und sorgfältige redaktionelle Kontrolle sind nicht nur für die Entscheidungsdokumentation wichtig, sondern auch die Grundlage für den sinnvollen Einsatz von KI. Dadurch rückt die Arbeit der Evidenzstellen noch stärker in den Fokus.