Amtssignatur

Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Absatz 3 E-GovG.

Das Bundesfinanzgericht verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke:

Logo BFG

Verifizierung amtssignierter Schriftstücke

Die Verifizierung von in elektronischer Form vorliegenden Dokumenten (amtssignierte Schriftstücke) des Bundesfinanzgerichts ist dem Prüfhinweis im Signaturblock des Dokuments entsprechend über das Prüfservice möglich unter https://www.signaturpruefung.gv.at

Für in Papierform vorliegende amtssignierte Schriftstücke bietet das Bundesfinanzgericht folgende Möglichkeit der Vorlage zur Echtheitsprüfung an:

Postalische Zusendung an die Einlaufstelle (Poststelle) des Bundesfinanzgerichts oder persönliche Abgabe des Schreibens in der Einlaufstelle an folgender Adresse:
Bundesfinanzgericht
Einlaufstelle
Hintere Zollamtsstraße 2b
1030 Wien

Ein positives Ergebnis nach durchgeführter Prüfung wird mit folgendem Text mitgeteilt:
"Das von Ihnen vorgelegte Dokument stammt von der angegebenen Behörde und ist inhaltlich unverändert."

Ein negatives Ergebnis nach durchgeführter Prüfung wird mit folgendem Text mitgeteilt:
"Das von Ihnen vorgelegte Dokument konnte von der angegebenen Behörde nicht verifiziert werden."