Amtssignatur
Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Absatz 3 E-GovG.
Das Bundesfinanzgericht verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke:
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Verifizierung amtssignierter Schriftstücke
Die Verifizierung von in elektronischer Form vorliegenden Dokumenten (amtssignierte Schriftstücke) des Bundesfinanzgerichts ist dem Prüfhinweis im Signaturblock des Dokuments entsprechend über das Prüfservice möglich unter https://www.signaturpruefung.gv.at
Für in Papierform vorliegende amtssignierte Schriftstücke bietet das Bundesfinanzgericht folgende Möglichkeit der Vorlage zur Echtheitsprüfung an:
Postalische Zusendung an die Einlaufstelle (Poststelle) des Bundesfinanzgerichts oder persönliche Abgabe des Schreibens in der Einlaufstelle an folgender Adresse:
Bundesfinanzgericht
Einlaufstelle
Hintere Zollamtsstraße 2b
1030 Wien
Ein positives Ergebnis nach durchgeführter Prüfung wird mit folgendem Text mitgeteilt:
"Das von Ihnen vorgelegte Dokument stammt von der angegebenen Behörde und ist inhaltlich unverändert."
Ein negatives Ergebnis nach durchgeführter Prüfung wird mit folgendem Text mitgeteilt:
"Das von Ihnen vorgelegte Dokument konnte von der angegebenen Behörde nicht verifiziert werden."