Entscheidungen

Das Bundesfinanzgericht entscheidet mit Beschluss oder Erkenntnis, die gemäß § 23 Abs. 1 BFGG im Internet in der Finanzdokumentation (Findok) veröffentlicht werden.

Eine Veröffentlichung hat lediglich zu unterbleiben, wenn im Einzelfall wesentliche Interessen der Parteien oder wesentliche öffentliche Interessen entgegenstehen. Dies trifft zum Beispiel zu, wenn trotz Anonymisierung Rückschlüsse auf die Parteien möglich sind.
Die Veröffentlichung von Formalbeschlüssen sowie von Erkenntnissen ohne besondere rechtliche Bedeutung insbesondere betreffend Verwaltungsübertretungen kann unterbleiben (§ 23 Abs. 3 BFGG).

In der Findok können Sie nach Suchbegriffen oder anderen Kriterien in den Entscheidungstexten und Rechtssätzen recherchieren. Die bisher dokumentierten UFS-Entscheidungen und UFS-Rechtssätze (von 1.1.2003 bis 31.12.2013) stehen weiterhin in der Findok zur Verfügung und ermöglichen auf diese Weise einen lückenlosen Überblick über die gesamte Entscheidungspraxis betreffend Steuer- und Beihilfenangelegenheiten sowie Zoll- und Finanzstrafsachen.

Die Findok bildet die Basis, daneben erscheinen ein Newsletter mit einer Auswahl an Rechtsätzen sowie monatlich die Fachzeitschrift BFGjournal (vormals UFSjournal), die wichtige Entscheidungen übersichtlich und mit Praxishinweisen kommentiert. Die Autorinnen und Autoren sind großteils Richterinnen und Richter, aber auch Steuerberaterinnen und Steuerberater, Vertreterinnen und Vertreter des Finanzressorts sowie der Höchstgerichte und der Wissenschaft kommen zu Wort.

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