Geschäftsverteilung

Verlautbarung vom 16. März 2023

Der Geschäftsverteilungsausschuss hat am 14. März 2023 Änderungen der Geschäftsverteilung gemäß § 13 Abs. 9 BFGG betreffend das Jahr 2023 beschlossen.  

Die geänderte Geschäftsverteilung zum 17.3.2023 wird gemäß § 13 Abs. 12 BFGG auf der Homepage des BFG (elektronische Amtstafel) bereitgestellt. 
Die geänderte Geschäftsverteilungsübersicht 2023 zum 17.3.2023 wird gemäß § 13 Abs. 15 BFGG auf der Homepage des BFG (elektronische Amtstafel) bereitgestellt. 

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