Geschäftsverteilung
Verlautbarung vom 25. Jänner 2023
Der Geschäftsverteilungsausschuss hat am 24. Jänner 2023 Änderungen der Geschäftsverteilung gemäß § 13 Abs. 9 BFGG betreffend das Jahr 2023 beschlossen.
Die geänderte Geschäftsverteilung zum 25.1.2023 wird gemäß § 13 Abs. 12 BFGG auf der Homepage des BFG (elektronische Amtstafel) bereitgestellt.
Die Geschäftsverteilungsübersicht 2023 wird gemäß § 13 Abs. 15 BFGG auf der Homepage des BFG (elektronische Amtstafel) bereitgestellt.