Geschäftsverteilung
Verlautbarung vom 16. März 2023
Der Geschäftsverteilungsausschuss hat am 14. März 2023 Änderungen der Geschäftsverteilung gemäß § 13 Abs. 9 BFGG betreffend das Jahr 2023 beschlossen.
Die geänderte Geschäftsverteilung zum 17.3.2023 wird gemäß § 13 Abs. 12 BFGG auf der Homepage des BFG (elektronische Amtstafel) bereitgestellt.
Die geänderte Geschäftsverteilungsübersicht 2023 zum 17.3.2023 wird gemäß § 13 Abs. 15 BFGG auf der Homepage des BFG (elektronische Amtstafel) bereitgestellt.