Abschiedsfeier von Präsidentin Dr. Daniela Moser
Wir sagen DANKE!

Präsidentin Dr. Daniela Moser trat mit Ende November 2019 in den Ruhestand. Zu diesem Anlass lud sie zu einer Feier ins Atrium des Bundesfinanzgerichtes. Zahlreiche Weggefährtinnen und -gefährten aus der Gerichtsbarkeit, der Verwaltung und der Wissenschaft kamen, um sich gebührend von ihr zu verabschieden. Die vielen Laudatorinnen und Laudatoren bedankten sich für ihr langjähriges großartiges Engagement.

Blumen für Dr. Moser

Nach Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften und Absolvierung des Gerichtsjahres trat Frau Präsidentin Dr. Daniela Moser am 1. April 1981 in den Dienst der österreichischen Finanzverwaltung. Sie begann zunächst im Finanzamt Klagenfurt und wechselte mit 1. Juli 1984 in die Finanzlandesdirektion für Kärnten. Als Rechtsmittelreferentin war sie insbesondere für die Bearbeitung von Einheitsbewertungen, Bodenschätzungen, Vermögensteuer, Grundsteuer und Rechtshilfe zuständig und wurde im Jänner 1988 Vorstand-Stellvertreterin der Geschäftsabteilung 5.

Im September 1992 erfolgte die Versetzung in die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland, wieder als Rechtsmittelreferentin. Ihr Aufgabenbereich umfasste die Bearbeitung von Körperschaftsteuer- und Umsatzsteuerangelegenheiten. Im Oktober 1996 wurde sie Senatsvorsitzende und 2. Vorstand-Stellvertreterin der Geschäftsabteilung 16 und im Jänner 1999 folgte die Bestellung zur 1. Vorstand-Stellvertreterin der Geschäftsabteilung 11. In den rund 19 Jahren war sie mit großem Engagement und Erfolg rechtsprechend tätig und hat sich in allen Bereichen des Berufungsverfahrens umfassende Erfahrungen erworben. Sie verfügte über einen ausgezeichneten fachlichen Ruf und anerkannte Führungsqualitäten.

Am 1. Jänner 2003 folgte ein vorläufiger Höhepunkt in ihrer Karriere. Sie wurde vom Herrn Bundespräsidenten zur Präsidentin des Unabhängigen Finanzsenates ernannt. Es war ihr Verdienst, dass der UFS in der Öffentlichkeit sehr rasch als moderne und effiziente Rechtsmittelbehörde anerkannt wurde. Ab dem 1.1.2014 trat das Bundesfinanzgericht an die Stelle des UFS. Frau Präsidentin Dr. Daniela Moser wurde von der Bundesregierung mit Beschluss vom 12.7.2012 mit Wirksamkeit vom 1.1.2014 zur Präsidentin des BFG bestellt. Und wieder zeichnete sie sich durch ihre kompetente und engagierte Haltung bezüglich der Vor- und Errichtungsarbeiten zur Überführung des UFS in das BFG sowohl in legistischer, als auch in organisatorischer, budgetärer und personeller Hinsicht aus. Durch ihre Fachkompetenz, Überzeugungskraft und Motivationsfähigkeit bewirkte sie ein engagiertes Zusammenwirken aller im UFS/BFG tätigen Bediensteten und erreichte damit in ihrem Verantwortungsbereich einen friktionsfreien und effizienten Übergang vom UFS zum BFG mit 1.1.2014. Ihre Führungskompetenz zeigte sich auch anlässlich der erfolgten Übertragung der Zuständigkeit für Beschwerden in Angelegenheiten der Wiener Landes- und Gemeindeabgaben sowie betreffend die diesbezüglichen Verwaltungsübertretungen, was einen beträchtlichen Zugang an Beschwerden für das BFG mit sich brachte. Im Präsidium des BFG etablierte die Präsidentin umgehend das Präsidialbüro, die Controllingstelle und die Evidenzstelle, um die spezifischen Erfordernisse eines Gerichtes sicherzustellen. Auf ihre Initiative erfolgte die Einführung eines elektronischen Aktenverteilsystems und die im Zusammenwirken mit dem Geschäftsverteilungsausschuss durchgeführte Gewichtung der Beschwerdefälle. Dadurch konnte der in Art 135 Abs 2 B-VG vorgesehenen festen Geschäftsverteilung verwaltungsökonomisch Rechnung getragen und gleichzeitig im Sinne der Effizienz unter Ausnutzung der personellen Ressourcen eine gleichmäßige Auslastung auch über die Standorte des BFG hinweg bewirkt werden.

Ansprache Dr. Moser

Das BFG hat sich unter ihrer Leitung bestens in der österreichischen Rechtslandschaft etabliert und stellt eine allgemein anerkannte unabhängige Entscheidungsinstanz in Abgabenangelegenheiten dar.

Im Jahr 2019 hatte die Frau Präsidentin den Vorsitz in der Präsidentenkonferenz der Verwaltungsgerichte inne und hat an einen Maßnahmenkatalog zur Verkürzung der Verfahrensdauer und Effizienzsteigerung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens sowie zur Stärkung der Verwaltungsgerichtsbarkeit mitgearbeitet. Dieser Katalog wurde mittlerweile an alle im Parlament vertretenen Parteien und politischen Entscheidungsträger übermittelt.

Präsidentin Dr. Daniela Moser hat den Unabhängigen Finanzsenat und das Bundesfinanzgericht 17 Jahre lang als erste Präsidentin des BFG und als einzige Präsidentin des UFS geleitet und geprägt. Für die gemeinsame Zeit danken wir ihr, zählen auf ihre Verbundenheit auch in Zukunft und wünschen Frau Präsidentin Dr. Moser einen weiteren erfüllten Lebensabschnitt.

BFG MA für Dr. Moser