Coronavirus (COVID-19) – Änderungen im Dienstbetrieb des BFG

Die von der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie finden auch im Gerichtsbetrieb des Bundesfinanzgerichtes ihren Niederschlag.

Um eine Ausbreitung des Virus zu vermeiden bzw. zu reduzieren, ist bis auf weiteres deshalb vorgesehen, den Gerichtsbetrieb lediglich in jenem Umfang aufrechtzuerhalten, als es für die Wahrnehmung der Rechte bzw. Durchsetzung von Rechtsansprüchen der Parteien unumgänglich ist. Daher werden Richterinnen und Richter derzeit – auch kurzfristig – Verhandlungen und Termine abberaumen, die zurzeit nicht unbedingt erforderlich sind.

Sie erreichen uns weiterhin telefonisch, per E-Mail, Fax und Post:
siehe unter Kontakt

Link zu weiteren rechtlichen Informationen zum Coronavirus:
Corona-Regelungen: Informationen zu rechtlichen Grundlagen (sozialministerium.at)