Präsidentin Dr. Daniela Moser trat mit Ende November 2019 in den Ruhestand. Zu diesem Anlass lud sie zu einer Feier ins Atrium des Bundesfinanzgerichtes. Zahlreiche Weggefährtinnen und -gefährten aus der Gerichtsbarkeit, der Verwaltung und der Wissenschaft kamen, um sich gebührend von ihr zu verabschieden. Die vielen Laudatorinnen und Laudatoren bedankten sich für ihr langjähriges großartiges Engagement.
Das Bundesfinanzgericht kann ein Gesetzesprüfungsverfahren initiieren.
Das Bundesfinanzgericht kann dem Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Artikel 267 AEUV Fragen zur Vorabentscheidung vorlegen.