Aus dem aktuellen BFGjournal
Verzinsung von Rückerstattungen gemäß § 16 COFAG-NoAG
Mag. Alfred Zinöcker, Richter des Bundesfinanzgerichtes

BFG 23.5.2025, RV/3100075/2025, Revision nicht zugelassen
In den Verordnungen des Bundesministers für Finanzen, mit denen Richtlinien zu den von der COFAG gewährten Fördermaßnahmen erlassen wurden, war keine Verzinsung allfälliger Rückforderungen vorgesehen. Diese Zinsenbestimmungen finden sich aber in den Förderbedingungen, die Bestandteile der zwischen der COFAG und der Beschwerdeführerin abgeschlossenen Förderverträge waren. Bei Abschluss der Förderverträge musste der Antragsteller erklären, dass er die Förderbedingungen der COFAG gelesen hat und zustimmt, dass diese Bestandteile des Fördervertrags werden.
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