29. Oktober 2025
Zurückweisung wegen Verspätung: Zustellung in EU-Land nach österreichischem Recht
Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes vom 26.3.2025, Ra 2021/13/0031, ist die direkte Postzustellung per Einschreiben in das EU-Land Ungarn zulässig und hat die Beurteilung des Zustellvorganges nicht nach ungarischem, sondern nach österreichischem Recht zu erfolgen.