1. Oktober 2024
Antrag auf Wiedereinsetzung wegen eingewandtem Zustellmangel im Vorsteuererstattungsverfahren:
gesetzliches Erfordernis des § 308 BAO nicht erfüllt; spätestens gleichzeitige Nachholung der versäumten Handlung mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung
Die versäumte Handlung ist spätestens gleichzeitig mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung nachzuholen. Wenn der Antrag auf Vorsteuererstattung über das eingerichtete elektronische Portal zu stellen ist, kann dem Antrag auf Wiedereinsetzung eine Kopie des Antrages auf Vorsteuererstattung als Nachweis beigelegt werden. Eine Nachholung der versäumten Handlung erst mit der Beschwerde ist nicht zulässig.