20.06.2022
Zurücknahme des Vorabentscheidungsersuchens betreffend Indexierung von Familienleistungen
Das mit Beschluss BFG 16. 4. 2020, RE/7100001/2020 an den Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Artikel 267 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gestellte Ersuchen um Vorabentscheidung, ob die Indexierung von Familienleistungen durch den österreichischen Gesetzgeber unionsrechtskonform ist, protokolliert zu C-163/20, wird gemäß Artikel 100 Abs. 1 Verfahrensordnung des Gerichtshofs der Europäischen Union und § 290 Abs. 3 Bundesabgabenordnung (BAO) zurückgenommen.