2. Februar 2026
1. Werbungskosten neben dem Vertreterpauschale
2. Werbungskosten aus der Vermietung mehrerer Wohnungen
Neben einem Werbungskostenpauschale (im verfahrensgegenständlichen Fall das Vertreterpauschale nach § 1 Z. 9 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten) können Werbungskosten, die in keinem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen, für die das Werbungskostenpauschale geltend gemacht wird, berücksichtigt werden.