17. April 2026
Steuerpflicht von Zuwendungen einer liechtensteinischen Familienstiftung
Wiederkehrende Bezüge im Sinne des § 29 Z 1 EStG liegen dann vor, wenn Einnahmen in gewissen Zeitabständen wiederkehrend, nicht nur einmal oder rein zufällig mehrmals erzielt werden, auf einem einheitlichen Rechtsgrund beruhen.