20. Juli 2026
Beihilferechtliche Obergrenze für staatliche Beihilfen in Zusammenhang mit der COVID-19-Krise bei miteinander verbundenen Unternehmen
Die Mitteilung der Europäischen Kommission „Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19“, C(2020) 1863 final, ABl EU 2020 C 91 I/1 idgF („Befristeter Rahmen“) sieht für staatliche Beihilfen in Zusammenhang mit der COVID-19-Krise in Form von direkten Zuschüssen, Steuervorteilen oder Vergünstigungen in Bezug auf andere Zahlungen oder in Form von rückzahlbaren Vorschüssen, Garantien, Darlehen oder Eigenkapital eine Obergr
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