31. Juli 2026
Wettterminalabgabe nach dem WWAG für Geräte, mit denen eine Wette abgeschlossen werden kann, auch wenn vorher mit sms bestätigt werden muss (Steuerschuldner Geräteeigentümer)
Wird eine Wette an einem Gerät gespielt, das für den Kunden allgemein zugänglich ist und mehr als ein Wettinfoterminal kann, nämlich eine Wette abschließen, indem Wettgegenstand und Wetteinsatz vom Spieler ausgewählt werden kann, handelt es sich bei diesem Gerät auch dann um eines, das der Abgabepflicht des WWAG unterliegt, wenn danach noch ein Tätigwerden eines Mitarbeiters oder eine sms-Bestätigung für den Bezahlvorgang erforderlich ist. Der Verwaltungsgerichtshof stellt auf die Möglichkeit de
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