4. Dezember 2025
Dreijähriges Lagern von Abfällen und anderer Zwischenlagerort?
§ 3 Abs. 1 Z 1 ALSAG knüpft nach der Rechtsprechung des VwGH an das Regelungsgefüge des AWG 2002 an und verfolgt in lit. b den Zweck, die u.a. für das Einbringen von Abfällen in einen Deponiekörper vorgesehene Beitragspflicht auf Fälle auszudehnen, in denen die Dauer einer Zwischenlagerung das Maß überschreitet, bis zu dem sie ohne Einhaltung der Bestimmungen für Deponien zulässig ist. Eine Vorschrift, die kürzere Zwischenlagerungen dem Altlastenbeitrag unterwirft, existiert nicht (vgl. VwGH 27.
mehr