30. April 2025
Nach Rechtskraft eines Gerichtsbeschlusses gemäß § 213 IO ist die Festsetzung einer Abgabe, die von der Restschuldbefreiung umfasst ist, unzulässig
Besteht zu keinem Zeitpunkt eine gleichzeitige Zuständigkeit von Abgabenbehörde und Verwaltungsgericht für die Erlassung eines neuen Sachbescheides, steht § 300 BAO einer unverzüglichen Umsetzung der Auswirkung des geänderten Grundlagenbescheides gemäß § 295 Abs 1 BAO im Zeitpunkt des Einlangens der Mitteilung über die Feststellung von Einkünften bei der belangten Behörde nicht entgegen. hier: angefochtener Bescheid wies Antrag auf Wiederaufnahme ab