Aus dem aktuellen BFGjournal
Energieabgabenvergütung für „Entlackung“ von Metallteilen
Dr. Annika Streicher, Richterin des Bundesfinanzgerichtes und Universitätsassistentin (postdoc) am Institut für Finanzrecht der Universität Wien
BFG 29. 6. 2026, RV/5100860/2024 und 1.7.2026, RV/7103210/2023; Revisionen nicht zugelassen, Amtsrevisionen eingebracht
Das BFG entschied über die Frage, ob ein im Bereich des „Entlackens“ von Metallteilen tätiger Betrieb Anspruch auf die Energieabgabevergütung hat. Entscheidungswesentlich war einerseits die Abgrenzung zwischen Produktion und Dienstleistung und andererseits die Definition des „Schwerpunktes“ eines Mischbetriebes.
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