Im BFGjournal zu Gast

Dr. Albert Posch, LL.M., Präsident des österreichischen Verwaltungsgerichtshofes
„Die Informationsfreiheit hat auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit transparenter gemacht“
 

Dr. Albert Posch, LL.M.
Dr. Albert Posch, LL.M. Foto: Bundeskanzleramt

Dr. Albert Posch ist seit September 2025 Präsident des VwGH. Davor leitete er von 2020 bis 2025 die Sektion V (Verfassungsdienst) im Bundeskanzleramt.

Nach dem Diplom- und Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Graz und einem Studium im Rahmen eines Fulbright-Programmes an der Columbia University in New York begann er seine berufliche Laufbahn 2002 als Assistent am Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft an der Universität Graz. Ab 2005 war er im Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes tätig, wo er ab 2010 das Referat für EU-Gerichtsbarkeit leitete. Von 2014 bis 2017 war er verfassungsrechtlicher Berater des jeweiligen Vizekanzlers, 2018 und 2019 Kabinettschef des Kanzleramtsministers. 2019 war er in der Zeit der Bundesregierung unter dem Vorsitz von Dr. Brigitte Bierlein für den Rechtsdienst des Bundeskanzleramtes zuständiger Gruppenleiter sowie provisorischer Leiter der Sektion IV des Bundeskanzleramtes. Präsident Dr. Albert Posch ist überdies als Vortragender und Verfasser einschlägiger Fachpublikationen, vor allem zu Fragen des Verhältnisses zwischen Unionsrecht und österreichischem Recht sowie zum Informationsfreiheitsrecht, tätig.

Im Interview zieht er eine positive Bilanz der Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform und der Akademie der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Er spricht über den regelmäßigen Austausch der Präsident:innen der Verwaltungsgerichte sowie über die Vernetzung ehemaliger wissenschaftlicher Mitarbeiter:innen. Weiters berichtet er von der Umstellung auf eine authentische elektronische Aktenführung und die Evaluierung möglicher KI-Anwendungen. Dabei betont er, dass KI richterliche Arbeit zwar unterstützen kann, Entscheidungen aber stets von Menschen getroffen werden müssen. Die Veröffentlichung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen ist wiederum von großer Bedeutung, da damit die Legitimität dieser Entscheidungen weiter verfestigt wird. Ein großes Anliegen ist ihm die Öffnung des Hauses. So werden bereits heuer erstmals am Nationalfeiertag Führungen durch den VwGH für Besucher:innen angeboten.

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