Aus dem aktuellen BFGjournal

Kein Nachweis einer konkreten Beeinträchtigung der Berufsausbildung durch die COVID-19-Krise erforderlich (VwGH bestätigt BFG)
Dr. Rudolf Wanke, Richter des Bundesfinanzgerichts in Ruhe

Dr. Rudolf Wanke
Dr. Rudolf Wanke

BFG 10.6.2025, RV/6100220/2023 (Stattgabe); 
VwGH 15.12.2025, Ra 2025/16/0081 (Abweisung)

Gemäß § 2 Abs 9 FLAG 1967 verlängert sich die Anspruchsdauer für den Bezug von Familienbeihilfe nach § 2 Abs 1 lit b und lit d bis j leg cit „im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise“ nach Maßgabe näherer Regelungen „unabhängig von der Dauer der Beeinträchtigung durch diese Krise“.

Ein Nachweis, dass es im konkreten Einzelfall zu einer Beeinträchtigung gekommen ist, ist nicht erforderlich.

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