Aus dem aktuellen BFGjournal

Nichtanwendbarkeit der Handelsvertreterpauschalierung auf Versicherungsmakler und Steuerneutralität von Nutzungseinlagen in eine GmbH
Mag. Dr. Thomas Leitner, Richter des Bundesfinanzgerichtes

Mag. Dr. Thomas Leitner
Mag. Dr. Thomas Leitner.  Foto: privat

BFG 25. 2. 2025, RV/6100030/2024, Revision zugelassen und eingebracht

Nach der Handelsvertreter-Pauschalierungsverordnung des BMF können bei „einer Tätigkeit als Handelsvertreter im Sinne des Handelsvertretergesetzes 1993, BGBl. Nr. 88/1993“ ua im Rahmen der Gewinnermittlung bestimmte Betriebsausgaben mit Durchschnittssätzen angesetzt werden. Im Bereich der Versicherungsvermittlung ist umstritten, ob ausschließlich Versicherungsagenten die Handelsvertreterpauschalierung in Anspruch nehmen können, oder ob diese auch Versicherungsmaklern zusteht. Das BFG hatte sich mit dieser Frage und darüber hinaus auch mit der - in der Literatur ebenfalls umstrittenen - Frage der ertragsteuerlichen Behandlung sogenannter Nutzungseinlagen in eine inländische Körperschaft zu befassen.

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