Aus dem aktuellen BFGjournal
Fruchtgenussvereinbarung mit einer Körperschaft?
Mag. Markus Knechtl, LL.M., Richter des Bundesfinanzgerichtes

BFG vom 28.06.2023, 28.06.2023, RV/7102946/2022; Revision nicht zugelassen
Unentgeltliche Fruchtgenussvereinbarungen kommen häufig zwischen Familienangehörigen vor. Bei nahen Angehörigen ist jedoch zu beachten, dass bestimmte Kriterien erfüllt sein müssen, damit die Vereinbarung auch steuerlich anerkannt werden kann. In einem Beschwerdeverfahren war nun strittig, ob es durch eine Fruchtgenussvereinbarung mit der eigenen GmbH zu einer Verlagerung der Einkunftsquelle kam.
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