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Evidenzstellentreffen der Gerichte im Bundesfinanzgericht
Judikaturdokumentationen effizient gestalten
Bereits zum dritten Mal organisierte das BFG im Juni 2014 ein Treffen der Evidenzbüros. War die letzte Zusammenkunft noch ein Treffen der Gerichte, Unabhängigen Senate und Kommissionen, so trafen einander diesmal – nach der Verwaltungsreform – nur mehr Gerichte.
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Die Verwaltungsgerichte publizieren ihre Entscheidungen im RIS, das Bundesfinanzgericht in der FINDOK. Die über 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (vom VwGH, VfGH, OGH, BVwG und LVwG aus ganz Österreich) diskutierten nach anspruchsvollen Impulsreferaten sehr ausführlich zum Thema „Normen und Anonymisierungen“. In vielen Punkten herrschte Übereinstimmung und am Ende blieb die Erkenntnis, dass für eine qualifizierte Dokumentation entsprechende Ressourcen notwendig sind, die in Zeiten von Sparmaßnahmen aber immer weniger zur Verfügung stehen.
Mag. Manfred Bohuslav, VwGH, und Mag. Helmut Weichsel, BKA, war es ein Anliegen, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von der Notwendigkeit einer einheitlichen Normendokumentation insbesondere bei Landesgesetzen zu überzeugen. Das ist ihnen jedenfalls gelungen, denn die überwiegende Mehrheit bestätigte den Vortragenden, sich den bestehenden und bewährten Zitierungen der VwGH-Normenliste anzuschließen. Dr.in Angela Stöger-Frank, BFG, zeigte in ihrem Vortrag „der Richter wird zum Autor“ anhand des neu eingeführten elektronischen Rechtsmittelverfahrens im BFG, wie Strukturen, Bausteine und Formulare bei der Erstellung einer Entscheidung helfen und Metadaten wie Titel, Abstract und korrekte Zitate eine gute Basis für eine effiziente Recherche und Darstellung in einer Judikaturdatenbank bilden. Die Einbeziehung der Richterinnen und Richter in diesen Prozess kann ein „Gegengeschäft oder Aufwand“ sein - so lautete auch der Untertitel dieses Vortrages, der Einblick in die Praxis des Bundesfinanzgerichtes gab. Die Grenzen sind fließend, der Weg vom Service zur lästigen Arbeit eine Gradwanderung.
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Am Nachmittag wurde die Veranstaltung im Dr. Peter Quantschnigg-Saal mit erweitertem Teilnehmerkreis fortgesetzt. Das Thema des Impulsreferates „Namensnennung der Richter in Judikaturdokumentationen im Internet: Transparenz versus Schutz von personenbezogenen Daten“ wird unter Richterinnen und Richtern immer wieder diskutiert. Waren die Entscheidungen früher nur über das RIS auf der BKA-Website bzw. über die FINDOK auf der BMF-Website verfügbar, sind sie nun über "google" suchbar. Dadurch gewinnt auch das Thema Linked Data, Big Data an Bedeutung. Dr. Matthias Schmidl, stellvertretender Leiter der Datenschutzbehörde, gab einen umfassenden Überblick, verglich die Grundlagen der Judikaturdokumentationen, die in Gesetzen unterschiedlich geregelt sind, und bezog datenschutzrechtliche Möglichkeiten ein.
Die anschließende Diskussion unter den Richterinnen und Richtern verlief erwartungsgemäß kontrovers.
Dr. Günther Schefbeck von der Parlamentsdirektion Wien und erfahrener Moderator vieler Podiumsdiskussionen, lenkte die Gespräche und gab historische Rückblenden und Ausblicke für die Zukunft.
Der Gedankenaustausch unter den verschiedenen Gerichten und die Möglichkeiten, die technischen und organisatorischen Umsetzungen zu diskutieren, waren sehr wertvoll.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren sich einig, es muss eine Fortsetzung 2015 geben.
Dr.in Angela Stöger-Frank, Leiterin des BFG-Evidenzbüros und Organisatorin des Treffens
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Zusatzinformation
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