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Normenprüfungsanträge vom 27.1.2015 und 3.4.2015 an VfGH betreffend „Schaumweinsteuer“
Verfassungswidrigkeit des § 3 Abs. 1 Schaumweinsteuergesetz 1995, BGBl. 1994/702 in der Fassung BGBl I 2014/13
Das Bundesfinanzgericht teilt die in der anhängigen Beschwerdesache von der Beschwerdeführerin geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken der anzuwendenden gesetzlichen Bestimmung des § 3 Abs. 1 Schaumweinsteuergesetz, wonach die Vorschreibung der Schaumweinsteuer eine Verletzung der Eigentumsgarantie, der verfassungsrechtlich verbürgten Erwerbsfreiheit und des dem Gleichheitsgrundsatz immanenten Sachlichkeitsgebotes darstellt.
Zum Beschluss RN/7200001/2015 vom 27.01.2015 in der Findok
Zum Beschluss RN/7200002/2015 vom 03.04.2015 in der Findok
Zusatzinformation
Aktuelle BFG-Rechtssätze
- 20.01.2021:
§ 59 Abs 4 lit a GSpG: Keine Haftung für einen bloßen Vermieter von Räumlichkeiten - 21.12.2020:
Tie-Breaker der "ständigen Wohnstätte" gem Art 4 Abs 2 lit a DBA Ö-Slowakische Republik; Begriff der "ständigen Wohnstätte" - 21.12.2020:
1. Schmuggel und rechtswidrige Einfuhr von teilweise artengeschützten Lederwaren mittels Carnet ATA, 2. Aufhebung und Zurückverweisung der Finanzstrafsache nach großteiliger Zurücknahme der Beschwerden