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Thailändische Finanzrichter im Bundesfinanzgericht
Am 26. Mai 2014 besuchte eine 35-köpfige Delegation des thailändischen Central Tax Court und des Supreme Court das Bundesfinanzgericht.
Nach einer ausführlichen Präsentation über die Einrichtung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich und die Organisation sowie das Verfahren des Bundesfinanzgerichtes konnten im Zuge des nachfolgenden Erfahrungsaustausches weitgehende Gemeinsamkeiten im Rechtssystem und in der Organisation des Rechtsschutzes festgestellt werden.
Im Gegensatz zu Österreich ist die Anzahl der vom Central Tax Court zu behandelnden Fälle allerdings schon auf Grund des kostenpflichtigen Verfahrens deutlich geringer, dafür hat aber in allen Fällen eine mündliche Verhandlung stattzufinden.
Finanzstrafverfahren fallen grundsätzlich nicht in die Zuständigkeit des Central Tax Court sondern werden vor den ordentlichen Gerichten abgewickelt.
Die Delegation wurde von Ministerialrat a.D. des Bundesministeriums für Finanzen Professor Dr. Loukota, der weiterhin als Konsulent auf dem Gebiete des internationalen Steuerrechts für das BMF tätig ist, begleitet.Zusatzinformation
Aktuelle BFG-Rechtssätze
- 24.04.2018:
Die Steuerbegünstigung nach den §§ 8 und 9 EnFG 1979 gilt auch für Kraftwerke, die nach dem 31.12.1989 in Betrieb genommen wurden - 19.04.2018:
1. Verbindung von Finanzstrafsachen durch den Spruchsenatsvorsitzenden 2. Unzuständigkeitsentscheidung des Spruchsenatsvorsitzenden, Voraussetzungen - 19.04.2018:
Großes oder kleines Vereinsfest?